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SG Berlin, 14.06.2007 - S 27 RA 5774/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgebender Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren; Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit; Rechtsgrundlage der Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Zulässigkeit der Verweisung auf einen ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 14.06.2007 - S 27 RA 5774/00
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 3 R 1766/07
- BSG, 19.10.2009 - B 13 R 223/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten …
Auszug aus SG Berlin, 14.06.2007 - S 27 RA 5774/00
Sie sind - soweit mit dem auf § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X gestützten Bescheid eine Begünstigung aufgehoben worden ist, auf die nach Erlass der letzten Behördenentscheidung wieder ein Anspruch besteht - im Rahmen eines neuen Antragsverfahrens gegenüber der Behörde geltend zu machen (vgl. BSG in SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 und in SozR 3-1500 § 48 Nr. 57;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. A. 2008, § 54 Rdnr. 33 m. w. N.). - BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74
Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit …
Auszug aus SG Berlin, 14.06.2007 - S 27 RA 5774/00
Wird eine Tätigkeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, einer unzumutbaren Anspannung der Willenskraft oder auf Kosten der Gesundheit verrichtet, wird die Erwerbsminderung dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. BSG in SozR 2200 § 1247 Nr. 12 und 31, in SozR Nr. 58 zu § 1246 RVO, in SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO und in SozR 2200 § 1246 Nr. 101). - BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81
Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente …
Auszug aus SG Berlin, 14.06.2007 - S 27 RA 5774/00
Wird eine Tätigkeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, einer unzumutbaren Anspannung der Willenskraft oder auf Kosten der Gesundheit verrichtet, wird die Erwerbsminderung dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. BSG in SozR 2200 § 1247 Nr. 12 und 31, in SozR Nr. 58 zu § 1246 RVO, in SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO und in SozR 2200 § 1246 Nr. 101).